Aussegnungshallengebühr

Ab 1.1.2026 sind für die Benützung der gemeindeeigenen Aussegnungshalle folgende Gebühren zu entrichten:

Für die Aufbahrung einer Leiche bis zu 3 Tagen € 80,00. Für jeden weiteren Tag € 30,00.
Die vorstehenden Gebühren ermäßigen sich auf die Hälfte, wenn es sich um die Leiche einer Person unter 15 Jahre handelt.

Für die Aufbahrung bzw. Aussegnung einer Urne sind pauschal € 30,00 zu entrichten.

Verordnung Aussegnungshallengebührenordnung (75 KB) - .PDF